Bauen wir ein Energiesparhaus 40 oder Passivhaus

 

Verwirrung auf hohem Niveau

 

Siehe auch: Passivhaus  Seite 1   Niedrigenergiehaus   Minergiehaus    Nullheizenergiehaus     Plusenergiehaus  

 

Vorab der Vergleich der Definitionen

 
  Energiesparhaus 40 Passivhaus
Definition Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche nicht mehr als 40 Kilowattstunden und Jahr.

Ein Energiekennwert Heizwärme nicht größer als 15 kWh/(m2a), ein Primärenergie-Kennwert für die Summe aller Anwendungen (Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom) nicht größer als 120 kWh/(m2a) und eine luftdichte

Gebäudehülle mit einem Drucktestkennwert nicht größer als 0,6 h-1.

 

  Berechnungsgrundlage ist die DIN 4108-6 und DIN 4701-10 Berechnung ist Jahresheizwärmebedarf bezogen auf die Energiebezugsfläche begrenzt durch das Nachheizregister (52°C, daraus folgen 10 W/m2) der Zwangs-Be- und Entlüftungsanlage mit WRG. Die Berechnung des jahresheizwärmebedarfs fußt auf anderen Kenngrößen (keine DIN-Norm)
  Begrenzung ist der Primärenergiebedarf bezogen auf fiktive Nutzfläche  AN (Volumenbezug) Primärenergiebedarf wird detailiert durch Angabe aller Haushaltsgeräte ermittelt und ist begrenzt.
  Verschattung wird pauschal angenommen Verschattung wird exakt berechnet
  Klimadaten werden für die ganze Republik gleich angenommen Klimadaten für 20 Regionen in Deutschland unterschiedlich nach PHPP möglich.
  Energiebedarf für Trinkwasser pauschal 12.5 kWh/m² AN Warmwasser ist personenbezogen  mit 25 Liter pro Person und Tag, bei 60°C Wassertemperatur
  Interne Wärmegewinne 22 AN Interne Wärmegewinnung nach Gebäudeart und Nutzung detailliert berechnet.
  Individuelles Nutzerverhalten möglich

- falsches Lüften

- viel Duschen

- keine Energiesparleuchen etc.

Keine Zonierung möglich, Wärmeverluste über Haustrennwände werden berücksichtigt.

Gegenüberstellung: Unser alter Wärmebedarfsnachweis nach Immanuel Otto, Karlsruhe 

Unser Wärmebedarfsnachweis, welcher am 16.07.2002 von Immanuel Otto, Karlsruhe erstellt wurde, stimmt nicht dem tatsächlich errichteten Baustandard überein, da dieser in einer frühen Planungsphase für die Gewährung der KfW-Kredite erstellt wurde. In der Feinplanung wurden danach zahlreiche gravierende Verbesserungen vorgenommen, die in unserem Wärmebedarfsnachweis keine Berücksichtigung mehr fanden (Beispiele: Änderung der Aussenwandmaterialien, zusätzliche 20 cm Styropordämmung, bessere Fenster und einiges mehr).
Wir wollten den Wärmebedarfsausweis neu rechnen lassen, doch da sich nach der Kreditgewährung keiner mehr für einen aktuellen Wärmebedarfsausweis interessiert, wurde darauf verzichtet, zumal dieser dann auch nochmals unnötige Kosten verursacht hätte.

 

Häuser der Zukunft

 

Ein Energiesparhaus zu bauen rentiert sich fast immer, da sich die Mehrkosten für die Technik schnell amortisieren. Trotzdem sind Fördergelder vom Staat eine willkommene Unterstützung für das meist knappe Baubudget. So gibt es vom Bund Zuschüsse für die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solar- und Biomasseanlagen, aber auch Steuergutschriften für die Anschaffung von Solaranlagen und Wärmepumpen. Darüber hinaus werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen vergeben. Neubauten bis 60 bzw. 40 KWh/m2a Jahresprimärenergiebedarf sind nach dem CO2-Minderungsprogramm der KfW förderfähig: Beim Energiesparhaus 60 ist die Qualität eines "3-Liter-Hauses" erforderlich und beim Energiesparhaus 40 handelt es sich um ein "Passivhaus"; sie werden mit einem zinsgünstigen Darlehen in Höhe von maximal 30.000,- Euro bzw. 50.000,- Euro bezuschusst. Und das Beste: Man sieht den neuen Häusern ihre Sparsamkeit nicht an.

Quelle: http://www.derbauherr.de/archiv/3_2002/massiv.htm

 

Das Passivhausinstitut definiert ein Passivhaus wie folgt:

 

Passivhausstandard, das bedeutet: Ein Energiekennwert Heizwärme nicht größer als 15 kWh/(m2a), ein Primärenergie-Kennwert für die Summe aller Anwendungen (Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom) nicht größer als 120 kWh/(m2a) und eine luftdichte

Gebäudehülle mit einem Drucktestkennwert nicht größer als 0,6 h-1. Eine kontrollierte Wohnungslüftung ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Hygienebedingung Zuluft: V~2 m³/h*m² Wohnfläche

Quelle: PHVP-Passivhaus-Institut

 

Quelle Bild IWU

 

KfW fördert den Bau von Energiesparhäusern

 

Die KfW fördert im Rahmen des KfW-Programmes zur CO2-Minderung ab sofort den Bau von Energiesparhäusern: Merkmal eines solchen Hauses ist, dass ein KfW-Energiesparhaus 60 im Jahr maximal 60 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche benötigt und ein Energiesparhaus 40 nicht mehr als 40 Kilowattstunden. Damit spart man in beiden Varianten erheblich mehr Energie als die ab 2002 geltende Energiesparverordnung vorschreibt.
Quelle: http://www.edv-neh.de/aktuell/foerderung.htm

Quelle Bild IWU

 

KfW - Energiesparhaus 40 (entspr. einem Passivhaus)

 

 

Jahres-Primärenergiebedarf von  40 kWh  je  m²  Gebäudenutzfläche AN

Dieser äußerst niedrige Energiebedarf  ist zum Beispiel durch  Kombinationen folgender  Maßnahmen zu erreichen:

- Hoch gedämmte Außenwände ( je  nach Dämm-
  stoff  und Wandaufbau bis  zu  45 cm Dicke )

- Hoch gedämmtes  Dach, oder hoch gedämmte
  oberste Geschoßdecke

- Gedämmte Kellerdecke

- Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit hoch
  gedämmten Fensterrahmen

 

- Vollständige Vermeidung von Wärmebrücken

- Lüftungsanlage, kontrollierte  Lüftung mit  mehr
  als  80% Wärmerückgewinnung aus der Abluft.

- Hohe Luftdichtigkeit des Gebäudes

- Erdwärmetauscher

- Thermische Solaranlage  zur Unterstützung der
  Warmwasserversorgung, Aufheizung der  Zuluft
  aus dem Solarspeicher

- Energieeffiziente elektrische Haustechnik

- Bedarfsgerechte  Heizung, evtl. Zusatzheizung
  für die Zuluft.

Es gibt natürlich  noch  weitere Beispiele  und andere technische Variationsmöglichkeiten, mit denen  dieser  Verbrauch erreicht werden kann.

Quelle: http://www.ibe-luebeck.de/Leistungen/Neubau/Energiesparhaus_40/body_energiesparhaus_40.html

 

 

 

 

Die Randbedingungen der EnEV im Vergleich mit dem "Leitfaden Energiebewusste

Gebäudeplanung" Schon im Vorfeld der Einführung der Wärmeschutzverordnung 1995 haben wir auf die optimistischen

Randbedingungen und die zu große Energiebezugsfläche hingewiesen [IWU 1992]. Wohlaus politischen Gründen wurden diese Punkte bei der jetzt vorgenommenen Novellierung nicht angetastet. Schließlich wären die auf dem Papier durch die EnEV erzielten Einsparungen dann nominal niedriger ausgefallen. Die genannten Mängel sind für uns Grund genug – wie bereits 1995 so auch jetzt – an dem bewährten Werkzeug des Leitfadens Energiebewusste Gebäudeplanung [LEG 1989...99] bzw. seiner

Umsetzung im Energiepass Heizung / Warmwasser [EPHW 1997] festzuhalten und den Einsatz als Optimierungswerkzeug zu propagieren. Obwohl bereits vor 12 Jahren eingeführt, ist dieses Verfahren im Grundsatz konform mit den neuen Normen DIN V 4108-6 und 4701-10, die der EnEV zu Grunde liegen. Die Unterschiede in den Randbedingungen zeigt das nachfolgende Schaubild.

 

Quelle: Text und Bild IWU

 

Die EnEV und das Niedrigenergiehaus

 

Der Grenzwerte für den Heizwärmebedarf von Niedrigenergiehäusern liegt für Einfamilienhäuser bei 70, für Reihenhäuser bei 65 und für Mehrfamilienhäuser bei 55 kWh pro m² beheizte Wohnfläche [Feist 1989] [Feist 1997] [EPHW 1997] [IPH].2 Langfristig ist aus Sicht von Klimaschutz und Ressourcenschonung im Neubau der Passivhaus-Standard einzig vertretbar. Daher stellt ein Heizwärmebedarf von 15 kWh pro m² den Zielwert für die energetische Optimierung von Niedrigenergiehäusern dar.  Schon im Energiepass Heizung / Warmwasser [EPHW 1997] wird eine Begrenzung des Primärenergieaufwands für Heizung und Warmwasserbereitung eingeführt – sie entspricht einer Anlagenaufwandszahl von 1,33. Daraus lässt sich ein max. Primärenergiebedarf für Niedrigenergiehäuser von 100 kWh für Heizung und Warmwasser pro m² Wohnfläche ableiten. Die einheitliche Anforderung an Wohngebäude unabhängig von deren Größe oder Kompaktheit stellt eine gewisse Form von Gleichberechtigung her, da im Grunde nicht zu rechtfertigen ist, dass bestimmte Gebäudegruppen bei gleicher funktionaler Anforderung (Wohnen) einen höheren Energieverbrauch zugestanden bekommen. Dieser Grundsatz wurde bisher in Deutschland erstmals beim Passivhaus-Standard realisiert, inzwischen auch beim Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau „KfW-Energiesparhaus". Als Zielwert für den Primärenergiebedarf sollten 50 kWh pro m² Wohnfläche anvisiert werden. Dieser Standard entspricht etwa dem Standard des „KfW-Energiesparhaus 40" bzw. dem Passivhaus mit effizienter Anlagentechnik nach [PHPP].

 

 

Das obige Bild  zeigt den Grenz- und Zielwert des Niedrigenergiehaus-Standards im Vergleich mit den Anforderungen der EnEV. Die beiden links im Bild dargestellten Varianten entsprechen den Berechnungsbeispielen für die Einhaltung der EnEV-Grenzwerte: Ein guter Wärmeschutz wird mit einer energetisch ineffizienten Anlage kombiniert, ein schlechter Wärmeschutz mit effizienter Technik. Die drei rechten Varianten sind identisch mit den Optimierungsstufen 2, 3 und 4 für den Niedrigenergiehaus (bzw. Passivhaus-) Standard des Beispielgebäudes. Bei Einhaltung des Niedrigenergiehaus-Grenzwertes liegt der Primärenergiebedarf um über 40 %, bei Erreichen des Zielwertes

(Passivhaus-Standard) um 70% unter dem der EnEV.

 

Quelle: Text und Bild IWU

 

 

 

 

Durch die Rahmenbedingungen der Berliner Energiepolitik haben wir es auch auf der kommunalen Ebene leichter, offene Ohren für Klimaschutzmaßnahmen zu finden. Die Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und Einspeisevergütungen haben eine Anreizwirkung, die vielerorts spürbar wird. Das neue Programm zur CO2-Minderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau setzt zusätzliche Anreize zum energiesparenden Bauen, das über die ab nächstem Jahr geltende neue Wärmeschutzverordnung hinausgeht. Es dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von Investitionen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung in Wohngebäuden. Die Errichtung von KfW Energiesparhäusern 40 wird mit maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert.

Auch Kommunen und Wohnungsbaugesellschaften können sich an diesem Programm beteiligen und so Vorbildfunktion beim energiesparenden Bauen wahrnehmen. Es gibt das KfW-Energiesparhaus 60 und das KfW-Energiesparhaus 40, wobei letzteres dem Standard des Passivhauses entspricht. Beim Energiesparhaus 40 darf der Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh je m2 Gebäudenutzfläche betragen. Die Bedingungen für das KfW-Energiesparhaus 40 gelten auch dann als erfüllt, wenn der Passivhausstandard erreicht wird und gewährleistet ist, dass der Jahresheizwärmebedarf nicht mehr als 15 KW je m2 Wohnfläche beträgt. Das 3-seitige Merkblatt zum Programm mit Beispielen, wie der äußerst niedrige Energieverbrauch erreicht werden kann, bekommt Ihr bei der KfW unter Tel. 069/7431-4277. Im Internet könnt Ihr euch informieren unter http://www.kfw.de/.

 

Quelle: http://www.ba-wue.gruene.de/gar/Aktuell21/Inhalt.htm

 

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www.bauweise.net