Schornsteine für das Passivhaus

Bitte beachten:  Sicherheitsdruckwächter, Unterdrucksicherheitsabschalter, Fensterwächter, etc.

Moderne Feuerstätten (Hauptheizung) werden raumluftunabhängig betrieben. Das heißt, die für die Verbrennung notwendige Zuluft entnimmt die Feuerstätte nicht mehr ihrem Aufstellort sondern dem Schornsteinkopf. Raumluftabhängig arbeitende Systeme sind bei den im Zuge der EnEV zu erwartenden dichten Gebäudehüllen deshalb problematisch, weil unter Umständen nicht genügend Verbrennungsluft zur Verfügung steht. Abhelfen könnte hier eine Lüftungsanlage, die durch ihre Bemessung und Konstruktion sicherstellt, dass kein unzulässig hoher Unterdruck entsteht.

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Festbrennstoff-Feuerstätte (Kamin- oder Kachelofen etc.) mit einem Luft-Abgas-Schornstein zu betreiben. Er ermöglicht den raumluftunabhängigen Betrieb, indem er die notwendige Verbrennungsluft über einen eigenen, an den Mantelstein angeformten Lüftungszug zur Verfügung stellt.

Dabei ist eine Konstellation aus Festbrennstoffzug, Lüftungszug und Zentralheizungszug (zum Anschluss einer raumluftabhängig oder raumluftunabhängig arbeitenden Heizungsanlage) sinnvoll. 
Verbrennungsluft-Zuführung für Festbrennstoff- Feuerstätten mit Luft-Abgas-Systemen Wohnraum-Feuerstätten für Festbrennstoffe wie Kamin–, Kachelöfen o.ä. bedürfen bei der heute geforderten dichten Bauweise einer separaten Verbrennungsluftzuführung. In den Bauten der Wärmeschutzverordnung 95 war dies nur in Ausnahmefällen, z.B. bei im Raumverbund stehenden Wohnraum- Feuerstätten mit Dunstabzugshauben oder offene Kaminanlagen nach Bauart A2, der Fall. Alle anderen Aufstellvarianten von Kamin– und Kachelöfen konnten ihre nötige Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum ziehen. Auf Grund der bis zu diesem Zeitpunkt noch relativ undichten Bauweise war ein natürlicher und unkontrollierter Luftaustausch und somit eine ausreichende Sauerstoffzufuhr über undichte Fenster und Türen sowie sonstige ungewollte Öffnungen in der Gebäudehülle gegeben. Mit der Umsetzung der EnEV und der damit verbundenen Gebäudedichtheit ist ein einwandfreier Betrieb dieser Wohnraumfeuerstätten nicht mehr ohne weiteres möglich. Des Weiteren ist eine gesundheitliche Gefährdung des Betreibers möglich, da der erforderliche Mindestdruck im Gebäude von 4 Pascal, bei Betrieb einer Feuerstätte ohne separate Verbrennungsluftzufuhr von Außen, unterschritten würde. Dies kann eine Beeinträchtigung der Rauchgasabführung verursachen, was sich auf die Betriebweise des Gerätes auswirkt. 

Darüber hinaus können Rauchgase durch Undichtigkeiten an der Feuerstätte austreten und in den Wohnraum gelangen. Dies führt zu einer  Kohlenmonoxid (CO) Vergiftung bei den Bewohnern, was unter Umständen tödlich für die Betroffenen endet. Ein Luft-Abgas-Schornstein für Festbrennstoff- Feuerstätten vermeidet bei richtiger Bedienung solche Konsequenzen. Unter Luft-Abgas-Schornsteinen versteht man in der Regel Schornsteinsysteme, welche innerhalb ihrer Ummantelung die Abgase der Feuerstätte ab- sowie die Verbrennungsluft zuführen. Es werden zwei Varianten im Markt angeboten: . Systeme mit konzentrischer Zuluft- Führung . und Systeme mit nebeneinander liegendem Luftschacht. Wenn man sich in der Ofenindustrie umsieht stellt man fest, dass sich diese erst nach und nach auf die neue Situation der dichten Hausbauweise einstellt. Nur vereinzelt findet man Hersteller, die rein raumluftunabhängige Geräte in ihrem Produktsortiment führen. Allerdings wächst die Zahl der Anbieter, welche ihre Modelle mit einem Zuluftstutzen im Sockelbereich ausrüsten, was zu mindest eine separate Verbrennungsluftzuführung ermöglicht. 

        

Und nun die Marktübersicht: (Stand02/2004 noch sehr unvollständig - nennen Sie uns bitte Systeme, die wir noch nicht gelistet haben)

 

 Für Luft-Abgas-Schornsteine ist die Bauart, Prüfung oder Konstruktion der Festbrennstoff- Feuerstätte nicht relevant. In der Regel sind Schornsteine mit nebeneinander liegendem Luftschacht als Luft- Abgas-Schornstein für jede Feuerstätten- Variante einsetzbar. Das Schornsteinsystem Schiedel ABSOLUT 18L ist prädestiniert für solche Anforderungen und Anschlusssituationen.     Die passende Lösung lautet: ein Luft-Abgas-Schornstein für raumluftunabhängige Betriebsweise bei Festbrennstoffen.

Das Rohr:  Maximale Feuchtigkeits- und Rauchgassicherheit, korrosionsbeständig, ausbrennsicher. 

Die Universalität: Geeignet für alle Heizsysteme wie Brennwerttechnik, Erdgas-, Heizöl-, Holz- und Holzpellet-Heizungen. 

Die Verarbeitung: Vormontierter Kaminfuss, Mantelstein mit integrierter Wärmedämmung und extralange Profilrohre verkürzen die Montagezeit um rund die Hälfte. 

Die Qualität: Absolute Betriebssicherheit durch sorgfältigste Fertigung, erstklassige Materialien und exakt aufeinander abgestimmte Zubehörteile. 

Der Installationszug: Für die einfache Verlegung zusätzlicher Versorgungsleitungen, z.B. für Solaranlagen.

 


  Derartige Kaminsysteme finden Sie z.B. bei 

Wienerberger

Die Verbrennungsluft wird der Feuerstätte entgegen dem Abgasstrom zugeführt und dabei im Sinne eines effizienten Verbrennungsvorganges vorgewärmt.
Auch im Bereich fester Brennstoffe, z. B. Holz, soll die Verbrennungsluft nicht dem Aufstellraum der Feuerstätte entnommen werden, um die Energiebilanz des Hauses zu verbessern.
Lösungsansatz – Nebenliegender Luftschacht

Über den nebenliegenden Luftschacht eines Schornsteines wird die Verbrennungsluft der Feuerstätte zugeführt.
Nachteile:Große Außenmaße des Schornsteines und u. U. erforderliche Dämmung des Luftschachtes.
Lösungsansatz – Luftkanal nach außen

Über einen separaten Luftkanal nach außen wird die Verbrennungsluft zugeführt.
Nachteile:Die thermische Hülle des Hauses wird durchbrochen und umfangreiche bauliche Maßnahmen sind notwendig. Ein Schutz gegen Ungeziefer ist vorzusehen.
Lösungsansatz Wienerberger

Über den Schornsteinschacht wird Verbrennungsluft der Feuerstätte konzentrisch zugeführt.1

Vorteile: Ein schlanker Schornstein und eine unkomplizierte Konstruktion.

1 Durch Teilwärmedämmung wird bei der konzentrischen Lösung ein thermischer Auftrieb der Zuluft vermieden.

 

Lüftungs- und Abgassystem (LAS) für Niedrigenergiehäuser  www.hansebeton.de/erutec/p04/index.htm

Für Unterdruck – Abführung der Abgase durch Überdruck in der konzentrischen LAS-Verbindungsleitung und thermischen Auftrieb (-> Unterdruck) im senkrechten Abschnitt

Feuchtigkeitsunempfindliche Abgasanlage, kann feucht oder trocken betrieben werden

Für Gasfeuerstätten der Geräteart C4_x und C6_x nach DIN EN 483/DIN EN 677 – die zusätzlich die Anforderungen nach DVGW-Merkblatt G 636 erfüllen – geeignet

Für Abgastemperaturen bis 200° C – bestens für Niedertemperatur – oder Brennwerttechnik verwendbar

Kein Raumluftverbund in den Wohnungen erforderlich, Entfall von Lüftungsöffnungen 

 

 
  • Raumluftunabhängiger - raumluftabhängiger Betrieb
  • Giebeldach - Flachdach
  • Schacht - Fassadenlösung
  • Starre - Flexible Rohre
  • Abgasführung waagerecht - senkrecht

 

 

Das Luft-Abgas-System in Leichtbauweise und für den Bestandschornstein

Für das dezentrale Heizen sind LA-Systeme die sicherste Lösung. Sie ermöglichen den Betrieb der Feuerstätte, ohne die Verbrennungsluft dem Aufstellraum zu entziehen. Probleme mit offenen Feuerstätten, Dunstabzugshauben oder dichten Fenstern gibt es nicht mehr. Die Montage ist in Ein- und Mehrfamilienhäusern zugelassen.

Es können pro Etage vier raumluftunabhängige Feuerstätten angeschlossen werden. Insgesamt sind bis zu 10 Geräte (auch Brennwertgeräte) pro System möglich.
Bitte beachten:
Die Bemessungsgrundlagen der Zulassung und des TÜV Bayern sind zu berücksichtigen. Die hohen Anforderungen des Brandschutzes für den Mehrfamilienhausbau werden bei geringsten Platzanforderungen erfüllt.

 
Das LA-System ist in den Rohrdurchmessern von 113 - 350 mm lieferbar, die Wanddicke des Promatschachtes beträgt 40 mm, die Abmessungen des Außenschachtes von 240 x 240 mm bis 600 x 600 mm.
Umweltfreundlich mit Neutrabox
  • konzentrisch
  • geringer Platzbedarf
  • geringes Gewicht
  • raumluftunabhängige Betriebsweise
  • bis zu zehn atmosphärische Gas- oder Gasbrennwertfeuerstätten
  • schnelle Montage
  • hoher Wärme- und Brandschutz
  • putz-, streich- und tapezierfähig
  • asbestfrei
  • Innenrohr 1.4571/1.4404
  • Zulassungs-Nr.: Z-7.5-1232
Dieses System finden Sie unter: http://www.kaminbauschneider.de/na-las.htm

 

 

FT-K

Das perfekte Fertigteilsystem für den energie-
sparenden, ökologischen Betrieb von Kachel-
öfen und offenen Kaminen

raumluftunabhängige Betriebsweise

saubere, kontinuierliche Verbrennung
durch Zufuhr vorgewärmter Ver-
brennungsluft aus dem Rundum-
Luftspalt (Wärmetauschereffekt)

 

 

Edelkeramik -LAS  (Fa. Ahrents)

Dezentrale Gasfeuerstätten in Mehrfamilienhäusern haben sich bewährt. Jeder Nutzer kann so entsprechend seinen Heizgewohnheiten Energie einsparen, jede Wohnung erhält ihre separate Heizkostenabrechnung. Das Luft-Abgas-System von Ahrens erlaubt den Anschluß von bis zu 10 Gas-Etagenheizungen. Das Ahrens Edelkeramik Muffenrohr setzt mit einer Länge von 1m und einer Wandstärke von ca. 8mm neue Maßstäbe in puncto Sicherheit und Verlegbarkeit. --> Das 2-schalige System mit Ahrens Edelkeramik Muffenrohr
Ahrens bietet ein durchdachtes  Programm an leichten, verarbeitungsfreundlichen Mantelsteinen.  Das isostatisch gepresste Ahrens Edelkeramikrohr vereint die Vorteile der gängigen Schornsteinrohre. Einzigartig: Muffe und Schaft bestehen aus einem Stück. Ahrens Edelkeramik ist kondensatdicht und säurefest und rostet nie. Dabei ist das Muffenrohr aufgrund seiner Länge und Leichtigkeit schnell und einfach zu versetzen.-->Ahrens Edelkeramik spart Energie
Im Gegenstromverfahren wirkt das neue Luft-Abgas-System als Wärmetauscher. Die von oben kommende Verbrennungsluft wird am Edelkeramik-Innenrohre vorgewärmt. Das erhöht den Wirkungsgrad der Heizquelle. Das Luft-Abgas-System ist für Abgastemperaturen bis zu 200°C zugelassen. -->Leichter, schneller, sicherer zu versetzen
>Mit einer Länge bis 1m ist das Ahrens Edelkeramikrohr deutlich länger als vergleichbarer Rohre. Das bedeutet bis zu 70% weniger Fugenanteil pro Geschosshöhe. Durch die passgenaue Muffe lassen sich die Rohre schnell und sicher mit Ahrens Säurekitt verbinden. Die Verbindung ist dicht. Eine zusätzliche außen liegende Manschette ist nicht notwendig. Auf der Baustelle lässt sich das Rohr mit einer Diamanttrennscheibe einfach ablängen.

Dieses System finden Sie unter: http://www.ahrens.at/edelkeramikluftabgassystem.htm

 

 

 

 

Verbrennungsluftversorgung und Rauchrohre

  480 € inkl. MwSt. bei Wodtke...

Text und Bilder aus Wodtge-Preisliste 2005

 

Mündungen von Abgasleitungen
Anordnung der Münung bei Luft-Abgas-Systemen
Bei der Ausführung von Luft-Abgas-Systemen sind die Anforderungen der DIN 18 160-1 Dezember 2001 zu beachten. Im Wesentlichen beziehen sich diese Anforderungen auf die sichere Abführung der Abgase, die sichere Zuführung der Verbrennungsluft und den Brandschutz. Hierbei ist zu unterscheiden, ob ein Luft-Abgas-System als Einzelanlage oder zusammen mit anderen Systemen als Gruppe angeordnet sind. wird ein Luft-Abgas-System als Einzelanlage ausgeführt so legt die Norm folgendes fest:
Luft-Abgas-System - Bauliche Anordnung - Mündung
Die Mündung ist so auszubilden, dass Abgas nicht in gefahrdrohender Menge in den Luftschacht angesaugt wird und windbedingte Druckschwankungen sich möglichst gleichmäßig auf den Luft- und Abgasschacht auswirken. Diese Anforderungen gelten für Gasgeräte der Art C4 und C6 nach DIN EN 483 als erfüllt, wenn die geometrischen Bedingungen nach nebenstehendem Bild eingehalten sind. Bei vergitterten Lufteintrittsöffnungen ist der freie Öffnungsquerschnitt gegenüber den im nebenstehendem Bild festgelegten Zuluftquerschnitten um mindestens 20% zu vergrößern. Die Maschenweite vergitterter Öffnungen sollte 10 mm nicht unterschreiten. Hier soll eine zu große Rezirkulation von Abgasen in den Verbrennungsluftschacht verhindert werden. Eine solche Rezirkulation kann die Funktion der Feuerstätte durch einen großen Eintrag von CO2 soweit beeinträchtigen, dass die Feuerstätte eine Störungsabschaltung vornimmt. Ebenso muss eine große Druckdifferenz zwischen Abgasschacht und Luftschacht vermieden werden, da dies bei einem zu hohen Unterdruck im Luftschacht zur Rückströmung von Abgasen über die Feuerstätte in den Luftschacht führen könnte. Auch hier würde eine Störabschaltung der Feuerstätte stattfinden. Wird das Luft-Abgas-System zusammen mit weiteren Abgassystemen als Gruppe betrieben, muss neben den bereits beschriebenen Anforderungen weitere Anforderungen aus der Norm erfüllt werden:
Gruppen von Luft-Abgas-Systemen und anderen Abgasanlagen
Gruppen von Luft-Abgas-Systemen und anderen Abgasanlagen sind so auszuführen, dass die Anlagen sich nicht gegenseitig unzulässig beeinflussen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass – über die Zungen oder die Wände der Abgasanlagen Abgas nicht in solchen Mengen in den Luftschacht übertreten kann, dass die Funktion der Feuerstätte beeinträchtigt wird, – durch das Abgas anderer Feuerstätten die Verbrennungsluft nicht unzulässig erwärmt wird, – die Baustoffe des Luft-Abgas-Systems durch die Abgase anderer Feuerstätten nicht unzulässig erwärmt werden, – an der Schachtmündung Abgas anderer Feuerstätten nicht in solchen Mengen in den Luftschacht übertreten kann, dass die Funktion der Feuerstätte beeinträchtigt wird, – durch die Gestaltung des Schachtkopfes der anderen Abgasanlagen keine unzu- lässigen Druckschwankungen im Luft-Abgas-System auftreten. 
a) konzentrische Anordnungn mit Abströmplatte und umlaufendem seitlichen Zulufteintritt HÜ ≥ 2 Dh hA = 5/8 Dh und hA ≥ 10 cm 0 cm ≤ e ≤ 8 cm 
b) nebeneinander liegende Anordnung mit Abströmplatte und seitlichem Zulufteintritt HÜ ≥ Dh hA = 5/8 Dh und hA ≥ 10 cm 0 cm ≤ e ≤ 8 cm

Lüftungs- und Abgassystem (LAS)

für Niedrigenergiehäuser

Peter Häusler, 8008 Zürich,

Projektleiter, Patentinhaber

Heinrich Huber, Daniel Meierhans, HTA Luzern, Abteilung HLK,

6048 Horw, Messprojekt

Markus Koschenz, Robert Weber, EMPA Energiesysteme/Haustechnik,

8600 Dübendorf, Mathematische Modellierung

Zusammenfassung In einem vorgängigen, vom Bundesamt für Energie (BFE) unterstützten Projekt wurde die Komponente Luftkanal-Wärmeaustauscher untersucht. Das BFE-Projekt wurde im Herbst 2000 abgeschlossen. Im Luftkanal-Wärmeaustauscher sind die Funktionen Lufttransport, Wärmeaustausch und Wärmespeicherung kombiniert. Das Kammerprofil aus stranggepresstem Aluminium eignet sich nicht nur als Luft-Luft-Wärmeübertrager, sondern auch für andere Medien wie zum Beispiel Abgase einer Gasverbrennung und/oder Küchenabluft. Als weitere Option kann auch Wasser mit eingekoppelt werden. Das vorliegende Projekt wird vom Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) unterstützt. Es soll ein standardisierbares universelles Lüftungs- und Abgassystem für Niedrigenergiehäuser entwickelt werden, in dem dieses Kammerprofil das Kernstück bildet. Die Kochstellenabluft soll in einem späteren Schritt mit einbezogen werden. Das System ist sowohl für Einfamilien- wie für Mehrfamilienhäuser geeignet. Ein Funktionsmuster der Kaminlüftung wird derzeit (August 2002) an der HTA Luzern, Abteilung HLK, ausgemessen. Es liegen aber noch nicht alle Messresultate vor. Vorgängig wurde durch die EMPA Dübendorf eine mathematische Modellierung durchgeführt (siehe unten).

 

Legende: 1. Kamin, Querschnitt inkl. Isolation ca. 25/25 cm,  Länge gemäss Einbausituation 

2. Oberer Abschluss, mit Antrieb, Querschnitt ca. 45/45 cm 

3. Unterer Abschluss, Anschlüsse für die Raumlüftung in der abgehängten Decke 

4. Gastherme, mit LAS Anschluss 

 

Abb. 1: Kamin- Lüftung schematisch 

 

 

Abb. 2: Funktionsmuster des LAS, Labor HTA Luzern 

 

 

 

Das Energiesparen hat auch bei den Verbrennungsheizungen eine markante Entwicklung ausgelöst. So hat die gängige Kondensation der Abgase zur Folge, dass diese zu wenig Auftrieb entwickeln und durch einen Ventilator gefördert werden müssen. In den heutigen luftdichten Bauten muss auch die Verbrennungsluft mittels einer separaten Zuleitung sichergestellt werden. Dies führt u.a. zu Veränderungen am Kamin. Mit dem herkömmlichen LAS (Luft-Abgas-System) wird sogar eine allerdings schwache Wärmerückgewinnung erzielt. Etwas salopp formuliert, könnte man sagen, dass inzwischen die Verbrennungsheizungen fast so etwas wie eine Ersatzlüftung brauchen. 

Auch bei einem gut konzipierten Gebäude bleibt das Heizen ausgeprägt eine Spitzendeckungsaufgabe. Der mit Abstand kostengünstigste «aktive Spitzendecker» ist nach wie vor die Verbrennungsheizung. Ein weiterer Vorteil dieses Heizsystems ist die gleichzeitige Eignung für die Warmwasserproduktion, also für den monovalenten Einsatz. Da eine Raumlüftung mit Wärmerückgewinnung bekanntlich dann am meisten Rückwärme liefert, wenn es draussen am kältesten ist, übernimmt auch die Lüftung, neben ihrer Komfortfunktion, einen gewichtigen Beitrag zur «passiven Spitzendeckung» (Reduktion der Leistungsspitze). Entsprechend unbestritten ist ihre Wünschbarkeit in weiten Kreisen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass man vielerorts «im Notfall auch mit den Fenstern lüften» könnte. Bei Niederenergiebauten stellt sich häufig das Problem des Grenznutzens. Die gängigen Teilsysteme werden addiert, eins kommt zum anderen, mit dem Resultat, dass das Ganze zu aufwändig wird. 

Die Gesamtsystemkosten liegen in einem zunehmend ungünstigen Verhältnis zur eingesparten Energie. Allgemeiner Spardruck führt dann häufig zum Weglassen von ganzen Systemen. Gerade die nicht zwingenden Ersatzlüftungen mit ihren relativ hohen Systemkosten bleiben von Elimination bedroht und haben Mühe, sich als Standard zu etablieren.  

Konzept 

Das vorliegende Konzept koppelt eine Ersatzlüftung an die Luftver- und -entsorgung einer Verbrennungsheizung. Damit kann nicht nur der Gesamtaufwand massiv gesenkt werden. Die Systemintegration erbringt auch einen ganz beträchtlichen Synergiebonus. Eine wünschenswertes, aber nichtzwingendes System (Raumlüftung) wird an ein zwingendes System (Heizung) angebunden und kann damit zum Standard werden. Eine neuartige Interpretation des Kamins erlaubt eine spezielle Form dieser Kopplung. Die Abgase werden zwar zusammen mit der Abluft entsorgt, im Gegensatz zu bereits bekannten Verfahren bleiben sie dabei aber bis zum Abschluss des Prozesses unvermischt. Nur so sind die wesentlichsten Synergien erzielbar. 

Der Brenner ist in den Kreis der Raumlüftung eingekoppelt. Er entnimmt seine Zuluft der Abluft des Raums. Die Abgase werden unvermischt, parallel zur Abluft, abgeleitet. Die Abgaskanäle sind ergänzend entweder mit Abgas oder mit Abluft gefüllt. Alle drei Medien (Zuluft, Abgas, Abluft) stehen in thermischem Kontakt. Die Abgase kommen, je nach Rücklauftemperatur, mehr oder weniger ankondensiert aus dem Kessel und kondensieren im Kamin weiter, bis fast auf Aussentemperatur. Die «Kühlleistung der Zuluft » und die Restwärme der Heizung schwingen synchron und ergänzen sich ideal. Die Kondensationsenergie wird unten im Kamin eingetragen und geht damit überwiegend an die Zuluft (hohe treibende Temperaturdifferenz). Abluft und Abgas werden vom gleichen Ventilator angetrieben. Die Verbrennung profitiert durch eine fast totale Abgaskondensation (Kühlung der Abgase bis fast auf Aussentemperatur), und zwar unabhängig von der Rücklauftemperatur der Heizung, dem Wegfall der Bereitschaftsverluste aller wärmetechnischen Geräte. 

Damit wird ein optimal hoher Jahreswirkungsgrad erreicht. Auf Seiten der Lüftung liegt der Gewinn einerseits in einer Frostsicherung für beliebig tiefe Aussentemperaturen, ohne aufwändige Erdvorwärmung, und in einer leichten Vorwärmung der Zuluft. Auch auf der Komfortseite sind klare Gewinne zu verzeichnen, wie z.B. völlige Geräuschfreiheit der Lüftung, gute Hygiene durch kontrollierte Reinigung, sichere Leckagefreiheit, kein Raumbedarf in der Wohnzone usw. Die Hauptsynergie besteht aber im Benützen einer gemeinsamen «Infrastruktur». Dies bewirkt massive Reduktionen auf Seiten der Investition, des Wartungsaufwandes, des Platzbedarfs usw. Dies kann den Ausschlag geben in der Hauptentscheidung: eine Lüftung auch wirklich zu machen und dauerhaft zu betreiben. Messungen Mit den Messungen im Labor der HTA Luzern sollen die Berechnungen und Simulationen bestätigt und validiert werden. Weitere wichtige Aspekte sind die Vereisung des Luftkanalwärmetauschers und das zeitliche Verhalten. 

Dazu wird die Aussenluft unter den Gefrierpunkt abgekühlt und über ein Schauglas kann die Vereisung im Abluftkanal verfolgt werden. Mit den Messungen sollen Aussagen zur Rückwärmzahl, zur rückgewonnenen Energie und Leistungsaufnahme des Kanalsystems und Praxistauglichkeit gemacht werden. Um diese Daten zu generieren werden alle Zustandsgrössen der Luft und des Wasserregisters mit einem Datenlogger aufgezeichnet. Die Temperaturen werden mit kalibrierten PT100 Fühlern erfasst, und wo nötig von mehreren Fühlern Mittelwerte gebildet. Durch die 10 Oberflächentemperaturen auf dem Tauscher kann der Temperaturverlauf über die Länge dargestellt werden. Eine Verfälschung der Resultate durch die Umgebung wird mit einer 50 mm dicken Isolation verhindert. Dieser Messaufbau dient im Allgemeinen dazu, gesicherte Daten zum Betrieb des Luftkanalwärmetauschers zu ermitteln. Das Handling wird an einem Objekt geprobt und Schwächen im Konzept können bei folgenden Versionen verbessert werden. Mit den Erfahrungen können Regelstrategieen optimiert und somit der Nutzen für die Kunden gesteigert werden. Die Messungen sind bis September 2002 abgeschlossen.

Messschema Luftkanal Wärmetauscher ohne Isolation

Damit Sie keinen Ärger mit Ihrem Rauchfangkehrer bekommen...

DIN 18 160 Teil 1 „Abgasanlagen – Planung und Ausführung“

Die DIN 18160 Teil 1 regelt erstmalig die Verwendung von Bauprodukten für Abgasanlagen, die nach den entsprechenden Europäischen Normen hergestellt werden. Verwendungsregeln für weitere Bauprodukte für Abgasanlagen, für die es noch keine Europäischen Normen gibt und die deshalb noch bestehenden nationalen Bauvorschriften und nationalen Normen entsprechen, werden in dieser Norm ebenfalls festgelegt. Der Begriff „Restnorm" trifft somit auf diese Ausgabe nicht mehr zu, sondern man kann sie als so genannte nationale Ausführungsnorm bezeichnen. Der Kreis, der NABau-Arbeitsausschuss 11.39.00 "Abgasanlagen", in dem die Norm „Abgasanlage - Planung und Ausführung" erstellt wurde, setzt sich aus Vertretern der Schornsteinindustrie, Interessenverbänden, Prüfstellen, Deutschen Institut für Bautechnik, Behörden, DIN und zum guten Schluß aus dem Schornsteinfegerhandwerk zusammen. Nach etwa 7 - jähriger Bearbeitungszeit wurde die Norm mit Datum Dezember 2001 aufgelegt. Sie bietet uns eine wichtige Grundlage für unsere tägliche Arbeit. Für die Abnahmetätigkeiten aber auch für die Feuerstättenschau werden hier die relevanten baurechtlichen Vorgaben für Abgasanlagen dargestellt.

Die Begriffe und Inhalte sind an das neue Baurecht (Neufassungen der Bauordnungen und der Feuerungsverordnungen der Bundesländer aufgrund der Europäischen Rechtslage) angepasst. Begriffe und Definitionen in Europäischen Normen sowie in älteren nationalen Normen und bauaufsichtlichen Dokumenten können deshalb von denen in der Norm festgelegten Begriffen und Definitionen im Einzelfall abweichen. Diese Norm präzisiert die Verwendung der Produkte im Sinne des neuen Baurechts. Zur leichteren Identifikation und zur Erkennung der Verwendbarkeit der mit den Produkten errichteten Bauwerke ist ein umfassendes Klassifizierungssystem angegeben. Ferner werden die baulichen Ausführungsbestimmungen für Luft-/Abgassysteme (LAS) und Abgasleitungen und deren Nutzung geregelt.

Die Bauordnungen und die dazugehörigen Feuerungsverordnungen der Bundesländer können hinsichtlich der Abgasanlagen einzelne, regional bedingte, unterschiedliche Festlegungen aufweisen. Die Norm bezieht sich deshalb auf die Musterbauordnung und Muster-Feuerungsverordnung. Für Abgasanlagen von Feuerstätten, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, sowie z. B. für die Abführung von Abgasen von Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken und ortsfesten Verbrennungsmotoren kann diese Norm angewandt werden. Die DIN 18 160 Teil 2 Verbindungsstucke vom Mai 1989 tritt außer Kraft, weil jetzt in dieser neuen Norm die gesamte Abgasanlage behandelt wird und Verbindungsstucke ein Teil von Abgasanlagen gelten. Weiter wird die Verwendung von Bauprodukten für Abgasanlagen geregelt. Abweichungen von den Ausführungen sind jederzeit möglich, sofern eine gleichwertige Erfüllung der Anforderungen vorliegt.

Wichtige Inhalte zur Norm werden hier im Nachgang beschrieben

Die DIN 18 160 Teil 1 wird 2002 als Ergänzungslieferung zum Beuth „DIN-Normenordner für das Schornsteinfegerhandwerk" vom ZDS ausgeliefert. Wer diesen Sammelordner für die wichtigsten Normen für das Schornsteinfegerhandwerk bestellen mochte, kann dies beim DS-Verlag oder in Bayern beim BS-Verlag tun.

Möglichkeiten der Abgasführung

Durch die Änderungen im Baurecht (Bauordnung und Feuerungsverordnung der Länder) haben sich auch die bauaufsichtlichten Schutzziele und die Begriffsdefinitionen geändert. Dabei geht man davon aus, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb von Öl- und Gasfeuerungsanlagen kein Russbrand mehr entsteht. Hiermit genügt es auch, dass die Abgasanlagen nur noch von Feuerstätten ausgehenden Abgastemperaturen widerstehen. So hat man bauaufsichtlicht eine klare Unterscheidung geschaffen. In diesem Falle handelt es sich um Abgasleitungen. Im Gegensatz dazu spricht man von Schornsteinen, wenn Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen sind und das Abgassystem russbrandbeständig ausgebildet wurde. Im Punkt 3. Begriffsbestimmung werden die zur Bearbeitung der Norm notwendigen Begriffe aufgeführt, hier werden nur die wichtigsten:

Abgasanlage

aus Bauprodukten hergestellte bauliche Anlage, wie Schornstein, Verbindungsstuck, Abgasleitung oder Luft-Abgas-System für die Ableitung von Abgasen von Feuerstätten; zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren.

Schornstein

Abgasanlage, die rußbrandbeständig ist.

Abgasleitung

Abgasanlage, die nicht rußbrandbeständig sein muss.

Schacht für Abgasleitungen

die Abgasleitung umschließende bauliche Anlage.

Luft-Abgas-System

Abgasanlage mit nebeneinander oder ineinander angeordnetem Schacht. Das Luft-Abgas-System führt der Feuerstätte Verbrennungsluft über den Luftschacht aus dem Bereich der Mündung der Abgasanlage zu und die Abgase über den Abgasschacht übers Dach ins Freie ab.

Senkrechter Teil der Abgasanlage

vom Baugrund oder von einem Unterbau ins Freie führender Teil einer Abgasanlage. Diese Begriffsbestimmung musste aufgenommen werden, weil sich die Abgasanlage aus dem Verbindungsstück und dem senkrechten Teil der Abgasanlage, dem Schornstein oder Abgasleitung zusammensetzt. Ein senkrechter Teil der Abgasanlage kann unter Umständen auch schräggeführte Abschnitte enthalten.

Sohle

unterer Abschluss des senkrechten Teils der Abgasanlage. Bei Schornsteinen und Abgasleitungen in der Bauart eines Schornsteins ist die Sohle weiterhin der Boden des Sammelraums für die Rückstände u.a. von Verbrennungsrückständen. Bei Abgasleitungen, bei denen der Übergang vom waagerechten Teil der Abgasanlage (Verbindungsstück in den senkrechten Teil z.B. über einen 90° -Bogen erfolgt, bildet die Unterseite des Bogens die Sohle.

Klassifizierung, Verwendung und Kennzeichnung von Abgasanlagen

Bauprodukte für Abgasanlagen werden je nach Anwendungsbereich nach der nachstehenden Leistungskenngrößen klassifiziert:

Temperaturklasse

Die Temperaturklasse gibt an, bis zu welcher Abgastemperatur das Bauprodukt/die ausgeführte Anlage einsetzbar ist.

Temperaturklasse zulässige Abgastemp. in °C

T080
T100
T120
T140
T160
T200
T250
T300
T400
T450
T600

kleiner gleich 80°
kleiner gleich 100°
kleiner gleich 120°
kleiner gleich 140°
kleiner gleich 160°
kleiner gleich 200°
kleiner gleich 250°
kleiner gleich 300°
kleiner gleich 400°
kleiner gleich 450°
kleiner gleich 600°

Druckklasse

Die Druckklasse, früher Gasdichtheitsklasse, gibt an, welche Leckrate das Bauprodukt bei dem angegebenen Prüfdruck aufweisen darf, für welche Betriebsweise das Produkt geeignet ist und wie das Produkt verwendet werden darf.

Klasse
Leckrate in IxS-1xm2
Prüfdruck in Pa
Betriebsweise Verwendung
N1
2,0
40
Unterdruck
im Gebäude / im Freien
N2
3,0
20
Unterdruck
im Gebäude / im Freien
P1
0,006
200
Unter-/Überdruck a)
im Gebäude / im Freien
P2
0,120
200
Unter-/Überdruck a)
im Freien c)
H1
0,006
5000
Unter-/Überdruck b)
im Gebäude / im Freien
H2
0,120
5000
Unter-/Überdruck b)
im Freien c)

Rußbrandbeständigkeitsklasse

Die Rußbrandbeständigkeitsklasse gibt an, ob das Bauprodukt auch für eine rußbrandbeständige oder nur für eine rußbrandbeständige Abgasanlage geeignet ist.

Rußbrand-klasse
Bauprodukte für Montageabgasanlage Bauprodukte für Systemabgasanlagen
Abgasanlage
G
--
rußbrandbeständig
rußbrandbeständig
S
rußbrandbeständig
--
--
O
nicht rußbrandbeständig
nicht rußbrandbeständig
nicht rußbrandbeständig

Kondensatbeständigkeitsklasse

Diese Klasse gibt an, ob das Bauprodukt für trockene (D) oder für feuchte Betriebsweise (W) geeignet ist.

Korrosionswiderstandsklasse

Die Korrosionsbeständigkeitsklasse gibt an, für welche Brennstoffe das Bauprodukt ausreichend korrosionsbeständig ist.

Korrossionsbeständigkeitsklasse
Einsetzbar in Abgasanlagen für folgende Brennstoffe
1
gasförmig
2
flüssig / gasförmig
3
fest / flüssig / gasförmig

Wärmedurchlasswiderstandsklasse

Die Wärmedurchlasswiderstandsklasse Tryy besteht aus der Buchstabenkombination TR gefolgt von einer Zahl, die sich aus dem Wärmedurchlasswiderstand eines Bauprodukts in m2 *K * W –1 multipliziert mit 100 abgerundet auf die nächste ganze Zahl ergibt.

Feuerwiderstandsklasse

Die Feuerwiderstandsklasse gibt die Zeitdauer an, der das Bauprodukt bei Brandbeanspruchung widersteht. Bauprodukte für Abgasanlagen werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in die Feuerwiderstandsdauer L30 bzw. L90 eingestuft. Bauprodukte mit Klassifizierung F30 bzw. F90 sind gleichwertig einzusetzen, sofern die Anschlüsse und Verbindungen mit in die Prüfung einbezogen wurden.

Feuerwiederstandsklasse
Widerstandsdauer in Minuten
L00 bzw. F00
ohne Feuerwiderstandsdauer
L30 bzw. F30
mindestens 30
L90 bzw. F90
mindestens 90

Abstandsklasse

Die Abstandsklasse besteht aus dem Buchstaben C gefolgt von einer Zahl, die den Abstand in mm angibt, der von den Außenflächen der Abgasanlage zu angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen mindestens einzuhalten ist. Abweichungen hiervon können gegenüber Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen auftreten, die nur mit geringer Fläche an die Abgasanlage angrenzen oder deren Wärmedurchlasswiderstand den Wert 2,5 * m2 K * W –1 überschreitet.

Baustoffklasse

Die Baustoffklasse regelt die Brennbarkeit der Baustoffe. Die Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in folgende Klassen eingeteilt:

Baustoffklasse
Benennung
A a)
A1
A2
nichtbrennbare Baustoffe a)
B
B1 a)
B2
brennbare Baustoffe
schwerentflammbare Baustoffe a)
normalentflammbare Baustoffe
 

Kennzeichnung der Bauprodukte

Bauprodukte für Abgasanlagen müssen mit dem CE-Zeichen oder dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein. Hiervon ausgenommen sind Bauprodukte nach Liste C der Bauregelliste.


Kennzeichnung der ausgeführten Anlage

Ausgehend von der Kennzeichnung der verwendeten Bauprodukte und den Hinweisen in den Abschnitten 6 bis 9 ist die Abgasanlage mindestens wie folgt zu kennzeichnen:
Abgasanlage nach DIN 18160-1 – Temperaturklasse, Druckklasse, Rußbrandbeständigkeitsklasse, Kondensatbeständigkeitsklasse, Korrosionsbeständigkeitsklasse, Wärmedurchlasswiderstandsklasse
Feuerwiderstandsklasse und Abstandsklasse

Abgasanlagen

In der Norm kommt man zu nachfolgender Festlegung.
Die Abgase von Feuerstätten müssen bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ordnungsgemäß ins Freie abgeführt werden. Dazu sind Abgasanlagen in solcher Anzahl, Beschaffenheit und Lage herzustellen, dass die vorgesehenen Feuerstätten in den Gebäuden ordnungsgemäß an Abgasanlagen angeschlossen und betrieben werden können. An Abgasanlagen dürfen nur ordnungsgemäß beschaffenen Feuerstätten angeschlossen werden, die durch ihre Beschaffenheit oder durch ihre Ausrüstung sicherstellen, dass keine explosionsfähigen Stoffe eingeleitet werden und keine höheren Anforderungen auftreten können, als aufgrund der Klassifizierung der verwendeten Bauprodukte und der Bezeichnung der Abgasanlage zulässig sind. Es muss sichergestellt werden, dass die freie Beweglichkeit der Innenschale mehrschaliger Abgasanlagen nicht behindert wird.

Brandschutz

Abgasanlagen sind so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Die Übertragung
von Feuer und Rauch gilt als ausgeschlossen, wenn Abgasanlagen bei Brandbeanspruchung von außen eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten aufweisen. Wenn an die Abgasanlage nur Feuerstätten für flüssige und/oder gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, genügt in Wohgebäuden geringer Höhe eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 Minuten. Abgasanlagen müssen durchgehend sein; sie dürfen insbesondere nicht durch Decken unterbrochen sein. Abgasanlagen müssen so wärmegedämmt oder so angeordnet sein, dass durchströhmendes Abgas sowie gegebenenfalls Rußbrände im Inneren einen Brand im Gebäude nicht auslösen können. Dies gilt
als erfüllt, wenn die Anforderungen an die Bauart und die Anforderungen an die Abstände zu Bauteilen oder mit brennbaren Baustoffen eingehalten sind.
Schornsteine müssen unmittelbar auf dem Baugrund gegründet oder auf einem feuerbeständigen Unterbau errichtet sein; es genügt ein Unterbau aus nichtbrennbaren Baustoffen für Schornsteine in Gebäuden geringer Höhe, für
Schornsteine, die oberhalb der obersten Geschossdecke beginnen sowie für Schornsteine an Gebäuden

Dichtheit

Aus den äußeren Wänden von Abgasanlagen darf Abgas nicht in Gefahr drohender Menge austreten können.

Feuchteschutz

Der konstruktive Aufbau mehrschaliger Abgasanlagen, insbesondere der Dampfdiffusionswiderstand der einzelnen Schichten, sowie Anordnung Art und Dicke der Wärmedämmung müssen sicherstellen, dass es zu keiner schädigenden Feuchteansammlung in den Baustoffen kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Dampfdiffusionswiderstand zusätzlicher äußerer Beschichtungen, nicht hinterlüfteter Ummantelungen und nicht hinterlüfteter
Verkleidung, die Abgasanlagen großflächig bedecken.

Überprüfung

Abgasanlagen müssen leicht und sicher gereinigt bzw. auf ihren freien Querschnitt hin überprüft werden können. Dies wird in der Regel ermöglicht durch untere und gegebenenfalls obere Reinigungsöffnungen, deren Unterkanten jeweils in einem Bereich von 0,4 – 1,4 m über einer Standfläche liegen. Die Anforderungen an die Standflächen sind in DIN 18 160-5 geregelt. Schächte für Abgasleitungen, die wegen des Betriebs mit Überdruck oder wegen der notwendigen Abstände zu brennbaren Baustoffen hinterlüftet sein müssen sowie Schächte zur Verbrennungsluftzuführung müssen überprüft werden können.
Bei der Ermittlung der Arbeitswerte und Gebühren für die Verordnung über Schornsteinfegerarbeiten (Kehr- und Überprüfungsordnung) wurden bisher und werden auch künftig die Mindestanforderungen der Norm zugrunde gelegt.
Sofern sich auf Grund von Abweichungen der Arbeitsaufwand für den Schornsteinfeger erhöht, ist es denkbar, dass dieser zusätzliche Arbeitsaufwand zu berücksichtigen ist. Der Gebrauch einfacher Werkzeuge widerspricht nicht der genannten Anforderungen „leicht“. Diese Werkzeuge gehören zu der Standartausrüstung eines Schornsteinfegers.

Anordnung der unteren Reinigungsöffnung

Die untere Reinigungsöffnung ist unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses an der Sohle des senkrechten Teils der Abgasanlage anzuordnen.
Bei Abgasleitungen darf die untere Reinigungsöffnung auch

angeordnet werden.
Die genannten Abstände von 0,3 m bzw. 1,0 m werden von der dem Verbindungsstück zugewandten Innenkante des senkrechten Teiles der Abgasleitung (abgasführendes Teil) und der dem senkrechten Teil zugewandten Kante der Reinigungsöffnung bzw. der Stirnfläche des geraden Verbindungsstückes gemessen.

Anordnung der oberen Reinigungsöffnung

Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gereinigt werden können, müssen eine weitere (obere) Reinigungsöffnung bis zu 5 m unterhalb der Mündung haben.
Bei Abgasanlagen mit einem Abstand zwischen Mündung und unterer Reinigungsöffnung von höchstens 5 m kann auf die obere Reinigungsöffnung verzichtet werden.

Schornsteine, die eine Schrägführung

benötigen in einem Abstand von höchstens 1,0 m zu den Knickstellen der Reinigungsöffnungen.
Senkrechte Teile von Abgasleitungen, die eine Schrägführung größer 30° zwischen der Achse und der Senkrechten aufweisen, benötigen in einem Abstand von höchstens 0,3 m zu den Knickstellen der Reinigungsöffnungen

Bei größeren Schrägführungen bei Unterdruck-Abgasanlagen bis 15° und einem entsprechenden seitlichen Veratz lassen sich starke, feste Rußansätze
(z.B. Glanzruß), die ggf. besondere Reinigungsmaßnahmen (wie z.B. Auskratzen, Ausschlemmen, Ausschlagen oder Ausbrennen) erfordern, nicht
mehr beseitigen oder evtl. Rußbrände nicht mehr beherrschen. Deshalb ist bei Schornsteinen im Bereich von Knickstellen größer 15° mindestens
eine Reinigungsöffnung anzuordnen.

Ist die untere Reinigungsöffnung im senkrechten Teil der Abgasanlage angeordnet, kann auf die obere Reinigungsöffnung auch verzichtet werden,
wenn

Ist die untere Reinigungsöffnung im Verbindungsstück angeordnet, kann auf die obere Reinigungsöffnung auch verzichtet werden, wenn

Reinigungsöffnungen in Verbindungsstücken

In Verbindungsstücken ist mindestens eine Reinigungsöffnung erforderlich. Reinigungsöffnungen sind an Umlenkungen größer 45° anzuordnen.
Die Abstände zwischen den Reinigungsöffnungen sollten die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Werte nicht überschreiten.

Maximaler Abstand zwischen Reinigungsöffnungen in Abhängigkeit vom Brennstoff und der Anordnung

Gegebenenfalls ist eine weitere Reinigungsöffnung in der Nähe der Feuerstätte erforderlich, wenn Kehrrückstände nicht in die Feuerstätte gelangen dürfen.
Reinigungsöffnungen sind nicht erforderlich in Verbindungsstücken, die zum Zwecke der Reinigung und Überprüfung leicht und sicher de- und montierbar sind.

Brennstoff
Maximaler Abstand in m
Brennstoff
bei seitlicher Anordnung
bei Anordnung an der Stirnseite eines graden Abschnitts
bei festen und flüssigen Brennstoffen
2
4
bei gasförmigen Brennstoffen
4
4

Abmessungen von Reinigungsöffnungen

Die Maße der Reinigungsöffnungen im senkrechten Teil der Abgasanlage müssen der nachfolgenden Tabelle 1, in Verbindungsstücken Tabelle 2 entsprechen. Wird auf die obere Reinigungsöffnung verzichtet, gilt bei Anordnung der unteren Reinigungsöffnung im Verbindungsstück für die Abmessungen dieser Reinigungsöffnung Tabelle 1.
Bei Einhaltung der in den vorhergehenden Tabellen genannten Mindest-Abmessungen kann davon ausgegangen werden, dass die allgemeine baurechtliche Forderung nach einer Abgasanlage in Bezug auf die Größe dieser Öffnung erfüllt ist. Abweichend von den bisherigen Angaben der Abmessung für Reinigungsöffnungen sind in dieser Norm Mindestdurchmesser für runde Öffnungen aufgenommen sowie die starren Höhen-und Breiten-Vorgaben gegen eine Mindestfläche mit flexibleren Breiten- und Höhen- Angaben ersetzt worden.

Messöffnungen

Verbindungsstücke für messpflichtige Feuerstätten z.B. nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, müssen eine Messöffnung haben, falls die Feuerstätte nicht bereits damit ausgestattet ist; diese sollte etwa im doppelten Abstand des hydraulischen Durchmessers des Abgasstutzens hinter diesem liegen und verschlossen werden können. Die Messöffnung darf durch zusätzliche Wärmedämmung, Ummantelungen, Verkleidungen oder Befestigungsmittel nicht verdeckt werden. Sie muss so zugänglich sein, dass Messungen ordnungsgemäß ausgeführt werden können.

Fremde Bauteile und Einrichtungen an und in Abgasanlagen

Die Funktions-, Brand- und Standsicherheit von Abgasanlagen darf durch fremde Bauteile und Einrichtungen nicht gemindert werden.

Sohle

Die Abführung der Abgase darf durch Verbrennungsrückstände und Ablagerungen an der Sohle nicht beeinträchtigt werden. Deshalb soll der senkrechte Teil der Abgasanlage eine unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses angeordnete Sohle haben. Der Abstand zwischen dieser Sohle und der Unterkante des Feuerstättenanschlusses sollte mindestens 20 cm betragen.

Eine Sohle ist nicht erforderlich bei

Ein Abstand zwischen der Sohle und der Unterkante des Feuerstättenanschlusses bzw. des Verbindungsstückanschlusses ist bei Abgasleitungen nicht erforderlich, wenn

Einheitlichkeit von Bauarten und zulässige Abweichungen

Die senkrechten Teile von Abgasanlagen sind durchgehend mit einheitlichen Baustoffen, mit einheitlichen Abmessungen in einheitlicher Bauart und lotrecht herzustellen. Davon abweichend sind zulässig:

Putzen, Ummanteln und Verkleiden der Außenflächen von Abgasanlagen oder einzelnen Abschnitten sind zulässig, so weit die Funktionsfähigkeit hiervon nicht beeinträchtigt wird.
Bei unterschiedlicher Ausführung des Verbindungsstückes und des senkrechten Teils der Abgasanlage sind für den Anschlussbereich geeignete Formstücke zu verwenden.

Abgasanlagen zu angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen

Abgasanlagen und Schächte von Abgasleitungen müssen von brennbaren Baustoffen so weit entfernt sein, dass an diesen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85 °C und bei Rußbränden im inneren von Schornsteinen keine höheren Temperaturen als 100 °C auftreten können. Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen müssen zu den Außenflächen von Abgasanlagen mindestens einen Abstand einhalten, der dem Zahlenwert der Abstandskiasse in mm entspricht. Die Zwischenräume zwischen den Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen und der Abgasanlage sind mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit auszufüllen oder zu belüften bzw. durchgehend offen zu halten.

Ist der Wärmdedurchlasswiderstand der Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen größer als 2,5 m2 * K * W~1 oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt ist der Abstand zu belüften, sofern nicht anderweitig z. B. nach nachgewiesen wird, dass bei Nennwärmeleistung die Temperatur an den Bauteilen 85° C und bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen 100°C nicht überschreitet.

Der Wärmeleitkoeffizient der Baustoffe, die zur Ausfüllung der Zwischen räume verwendet werden, sollte < 0,04 W * m-1 * K 1 bei 20° C betragen.

Im übrigen gelten abhängig von Bauart und Betriebsweise nachfolgende ergänzenden Regelungen:

Abstände von Schornsteinen zu brennbaren Bauteilen

Für Schornsteine, deren Abstandskiasse C50 oder kleiner beträgt, genügt gegenüber Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen ein Abstand von mindestens 2 cm. Zu Bauteilen, die nur mit geringer Fläche an Schornsteine angrenzen, wie Fußleisten oder Dachlatten, benötigen diese Schornsteine keinen Abstand, wenn diese Bauteile außenseitig frei liegen oder außenseitig nicht zusätzlich wärmegedämmt sind.

Zwischenräume in Decken sind mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit auszufüllen.

Zu Holzbalkendecken, Dachbalken aus Holz, weichen Bedachungen und ähnlichen, streifenförmig an Schornsteine angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen ist kein Abstand erforderlich, wenn die Schornsteine im Bereich dieser Bauteile zusätzlich mit mindestens 11,5 cm Mauerwerk verkleidet sind.

Abstände von Abgasleitungen oder von Schächten für Abgasleitungen zu brennbaren Bauteilen

Abgasleitungen in Schächten mit Feuerwiderstandsklasse L30 oder L90

Bei Temperaturklassen bis T 160 ist zwischen den Schächten und angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen kein Abstand erforderlich.

Bei Temperaturklassen bis T 200 ist kein Abstand zu angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen erforderlich, wenn die Schächte aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, der Zwischenraum zwischen Abgasleitung und Schacht dauernd hinterlüftet ist und der Abstand zwischen Abgasleitung und Schacht

beträgt. Die Größe der Lüftern- und -austrittsöffnungen für die Hinterlüftung muss mindestens der durch die vorstehend festgelegten Abstände sich ergebenden Querschnittsfläche entsprechen.

Bei Temperaturklassen über T 200 ist nachzuweisen, dass an den Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen keine höheren Temperaturen als 85°C auftreten können. Der Nachweis ist entbehrlich für Temperaturklassen bis T 400, wenn:

Abgasleitungen für Unterdruck mit Feuerwiderstandsdauer L90 oder L30

Abgasleitungen mit einer Feuerwiderstandskiasse L90 benötigen bei einer Temperaturklasse bis T120 keinen Abstand zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen, im Übrigen gelten die Festele-gungen dieser Norm.

Abgasleitungen außerhalb von Schächten

Abgasleitungen außerhalb von Schächten müssen von Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen einen Abstand von 20 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 5 cm, wenn die Abgasleitungen mit mindestens 2 cm dickem nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind oder wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C beträgt.

Abgasleitungen mit Abgastemperaturen über T300 sind mit nichtbrennbaren Dämmstoffen mit einer Dicke von mindestens 2 cm zu ummanteln. Auf die Dämmung darf verzichtet werden, wenn der Abstand mindestens 40 cm beträgt.

Abstände von Reinigungsöffnungen zu brennbaren Baustoffen

Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen müssen von Reinigungsöffnungen in Schornsteinen mindestens 40 cm entfernt sein; es genügt ein Abstand von 20 cm, wenn ein Schutz gegen Wärmestrahlung vorhanden ist. Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen müssen von Reinigungsöffnungen in Abgasleitungen oder in Schächten für Abgasleitungen bei Temperaturklassen bis T160 mindestens 5 cm, bei Temperaturklassen T160 < T400 mindestens 20 cm Abstand einhalten.

Fußböden aus brennbaren Baustoffen unter Reinigungsöffnungen von Schornsteinen sind durch nichtbrennbare Baustoffe zu schützen, die nach vorn mindestens 50 cm und seitlich mindestens je 20 cm über die Öffnungen ragen.

Abstände von Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen

Zwischen Verbindungsstücken für Feuerstätten mit festen Brennstoffen und Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen ist ein Abstand von mindestens 40 cm einzuhalten. Es genügt ein Abstand von 10 cm, wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nicht brennbaren Dämmstoffen ummantelt sind. Bei Verbindungsstücken für Feuerstätten mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen genügt bei Abgastemperaturen > 160°C und 400°C ein Abstand von mindestens 20 cm, > 85°C und < 160°C ein Abstand von mindestens 5 cm, bei Abgastemperaturen bis 85°C ist kein Abstand erforderlich.

Verbindungsstücke mit Temperaturklassen über T 300 sind gegenüber hochwärmegedämmten Wänden (Wärmedurchlasswiderstand > 2 (m2 * K * W-1) sowie Decken aus oder mit brennbaren Baustoffen zur Verminderung derWärmeabstrahlung mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen zu ummanteln. Auf die Dämmung darf verzichtet werden, wenn der Abstand zwischen Abgasleitung und den Wänden sowie Decken mehr als 0,4 m beträgt.

Für Verbindungsstücke, welche die Anforderungen an Schornsteine mit einer Feuerwiderstandskiasse L90 erfüllen, sind abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 die Abstände zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen nach dieser Norm einzuhalten.

Für Verbindungsstücke aus Bauprodukten für Abgasleitungen gelten die Abstände zu brennbaren Bauteilen entsprechend dieser Norm.

Wanddurchführung von Verbindungsstücken

Verbindungsstücke müssen, so weit sie durch Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen führen,

Abweichend hiervon genügt ein Abstand von 5 cm, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160 °C betragen kann oder Gasfeuerstätten eine Strömungssicherung haben.

Abstände von Luft-Abgas-Systemen zu brennbaren Bauteilen

Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen müssen zu Luft-Abgas-Systemen einen Abstand einhalten, der mindestens dem durch den Zahlenwert der Abstandskiasse der Abgasleitung in mm gegebenen Abstand entspricht.

Für Luft-Abgas-Systeme mit einer Abstandskiasse < C50 genügt gegenüber Holzbalken und Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen ein Abstand von mindestens 2 cm. Bauteile, die nur mit geringer Fläche an Luft-Abgas-Systeme angrenzen, wie Fußleisten oder Dachlatten, benötigen keinen Abstand.

Luft-Abgas-Systeme mit einer Feuerwiderstandskiasse L90 benötigen bei Abgastemperaturen bis 120 °C keinen Abstand zu Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen.

Für konzentrische Verbindungsstücke zu und von Luft-Abgas-Systemen gelten die in dieser Norm festgelegten Abstände sinngemäß.

Bei den in der Norm genannten Abmessungen oder Abständen sind die Rundungsregeln anzuwenden. Es kann auf die jeweils angegebene signifikante Stelle gerundet werden.

Beispiel:

3m entspricht 2,5m bis 3,4m; 3,0 m entspricht 2,95 m bis 3,04 m; 3,00 m entspricht 2,995 bis 3,004 m.

Der 2. Teil der Ausführungen über die DIN 18 160 Teil 1 folgt in einer der nächsten Ausgaben.

Für die intensivere Einarbeitung in die Norm bieten wir natürlich demnächst wieder Schulungen an. Dies ist nötig, dass die teilweise massiven Änderungen zu der alten DIN 18 160 Teil 1 und 2, die in diesen Bericht wegen des Umfangs nicht beschriebenen Hintergründe und auftretenden Probleme besprochen und aufgearbeitet werden können.

Quelle: http://www.zds-schornsteinfeger.de/Hefte2002/TechnikMaerz2002.html

 

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