PLANUNGS-VERTRAG für Gebäude

Zwischen d. Bauherrn – nachfolgend Bauherr genannt

ggf. vertreten durch):

und dem Planungsbüro

nachfolgend Auftragnehmer genannt:

Ute Straub & Stephan Langbein         LAUKHUF  JOHANNES

BAUMANAGEMENT

HEINRICH-BÖLL-STR. 14

74223 FLEIN

1. Präambel 

Berufsaufgabe des Auftragnehmer ist die Baugesuchsplanung von Gebäuden und anderen Bauwerken. Der Auftragnehmer ist unabhängiger Sachverwalter des Bauherrn. Die Erfüllung des Planungsvertrages erfordert eine enge partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Planer und Bauherr. 

§ 1 Gegenstand des Vertrages 

Gegenstand des Vertrages ist gemäß § 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 

— Neubau — Erweiterung — Umbau 

für das Bauvorhaben Neubau eines Einfam.- Wohnhaus, Neckarstr. 26, Bretzfeld- Waldbach 

§ 2 Aufgaben und Pflichten des Auftragnehmers 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm vom Bauherrn nachfolgend übertragenen Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Bautechnik zu erbringen. 

2.1.1. Die Grundleistungen der Leistungsphasen

  1. Ausführungsplanung - Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen
  2. Tragwerksplanung
  3.  Leitungsführungsplanung (Lüftungstechnik)

§ 3 Aufgaben des Bauherrn 

3.1.Der Bauherr fördert die Planung und Durchführung der Bauaufgabe, insbesondere wird er alle anstehenden Fragen unverzüglich entscheiden. Vom Auftragnehmer gefertigte Unterlagen dürfen nur für das in § 1 beschriebene Bauvorhaben verwendet werden. 

§ 4 Grundlagen des Honorars 

4.1.Ändert sich der Umfang der anzurechnenden Bausubstanz während der Durchführung des Auftrages, so ist der nach § 10 Abs. 3a HOAI angenommene Wert anzupassen. Ist der Umfang der Anrechnung bei Vertragsabschluß nicht schriftlich vereinbart, so holen die Parteien die Vereinbarung später nach. Werden Besondere Leistungen nach Vertragsabschluß übertragen und erfolgt keine gesonderte Vergütungsregelung hierzu, so wird das Honorar als Zeithonorar durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs oder - sofern eine Vorausschätzung nicht möglich ist – der nachgewiesene Stundenaufwand abgerechnet. Folgende Stundensätze werden vereinbart: 41,00 €/STUNDE. 

4.2. Die Honorierung für den Lageplan ist enthalten. 

4.3 Die Honorierung des Entwässerungsgesuchs ist enthalten. 

4.4 Die Umsatzsteuer zu den Honoraren und Nebenkosten ist enthalten. 

4.5 Zahlungen 

Das Honorar für Leistungen der Leistungsphasen für die Besonderen Leistungen und Zusätzlichen Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer die Leistungen vertragsgemäß erbracht hat. Der Bauherr ist auf Anforderung des Auftragnehmer zu Abschlagszahlungen verpflichtet, die dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen des Auftragnehmer entsprechen. Der Bauherr kann gegen den Honoraranspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. 

§ 5 Urheberrecht 

Dem Auftragnehmer verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Der Auftragnehmer ist berechtigt – auch nach Beendigung dieses Vertrages – das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung Mit dem Bauherrn zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen . Der Bauherr ist zur Veröffentlichung des vom Auftragnehmer geplanten Bauwerks nur unter Namensangabe des Architekten berechtigt. 

§ 6 Vorzeitige Auflösung des Vertrages 

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Hat der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten, so hat er nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. In allen anderen Fällen steht dem Auftragnehmer das vertraglich vereinbarte Honorar zu; er muß sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt. Sofern der Bauherr im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40% des Honorars für die vom Auftragnehmer noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Will der Bauherr einen Abzug wegen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft des Auftragnehmer oder böswilliger Unterlassung anderweitigen Erwerbs vornehmen, so trägt er insoweit dem Grunde und der Höhe nach die Beweislast. 

§ 7 Aufbewahrungspflichten 

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Bauunterlagen länger als 5 Jahre nach Abnahme der letzten von ihm erbrachten Leistungen aufzubewahren. 

§ 8 Schlußbestimmungen 

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen schriftlich erfolgen .

§ 9 Honorarsumme                                                     6.000,00 € 

Bei Erteilung eines Auftrags zur Erstellung eine Laukhuf Baumanagement Hauses an die Firma Laukhuf Baumanagement innerhalb von vier Wochen nach Übergabe der Unterlagen, wird die geleistete Zahlung auf den Vertragspreis angerechnet.

Auftragnehmer:     Bauherr: 
Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift;