Was man über Treppen wissen sollte |
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Treppenlauflänge
Gehbereich einer gewendelten Treppe
Die Treppenlauflänge ist begrenzt. Treppenläufe müssen
nach 15 bis 18 Steigungen durch ein Ruhepodest unterbrochen werden. Wegen
der Unfallgefahr sollen extrem kurze Treppenläufe, d.h. einzelne oder
weniger als drei Stufen, in Fluren nicht angeordnet werden. bzw. das Schrittmaß der Treppe abzustimmen. Es dürfen keine Türen in die Podestfläche hineinschlagen.
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Kopfhöhe
die freie Durchgangshöhe unter Treppenläufen oder
Dächern, im Lichten, senkrecht gemessen, muss mindestens
2,00 m betragen.
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Steigungsverhältnis
Treppenneigung und Steigungsverhältnis |
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Laufplattentreppen
Stahlbeton-Fertiglauftreppen bestehen aus einer Laufplatte mit aufbetonierten oder aufgesetzten |
Wangentreppen
sind Treppen, bei der die Stufen beidseitig durch Träger
oder Wangen unterstützt werden. Die Wangenkonstruktion kann aus Stahlbeton,
Holz oder Stahl hergestellt werden.
![]() | Tragbolzentreppe
eine Treppenkonstruktion, die nach DIN 18069 genormt ist. Die
Stufen werden auf der einen Seite in entsprechende Aussparungen der Wand eingelassen
oder auf Traganker aufgelegt. Auf der anderen Seite werden die Stufen mit
Tragbolzen untereinander verbunden. |
Holztreppen
![]() Aufgesattelte Treppe ![]() Eingestemmte Treppe | vorzugsweise aus Massivholz (für tragende Teile: Nadelhölzer,
Eiche; für Trittstufen und Handläufe: auch Rotbuche, Ahorn, Esche
und ausländische Harthölzer) oder aus verleimten Hölzern, als
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das Verhältnis von Steigungshöhe zu Auftrittbreite einer Treppe. Das Steigungsverhältnis bestimmt die sichere und bequeme Begehbarkeit der Treppe und darf in der Lauflinie nicht geändert werden.
Nach der Schrittmaßformel a + 2 s = 63 cm ergibt sich das für Wohnungstreppen günstige Steigungsverhältnis von 17/29 cm. |
Nach der Bequemlichkeitsformel a - s = 12 cm berechnete Treppen lassen sich mit besonders geringem Kraftaufwand begehen. |
Die Sicherheitsformel a + s = 46 cm + 1 cm erzeugt große Auftrittsflächen und Treppen, die besonders sicher beim Herabsteigen sind.Übliche Steigungshöhen (Stufenhöhen):Gartentreppen, Freitreppen, Kurztreppen: 14 cm bis 16 cm |
Treppen in Einfamilienhäusern: 17 cm bis 18 cm |
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