Was man über Treppen wissen sollte

Treppenlaufbreite

Baurechtlich notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen müssen nach DIN 18065 (Ausgabe 01.2000) eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 80 cm aufweisen. Baurechtlich nicht notwendige Treppen innerhalb geschlossener Wohnungen müssen eine nutzbare Treppenlaufbreite von mindestens 50 cm aufweisen.

Beachten Sie, daß die Treppen ggf. den Transport von Möbeln oder einer Krankentrage ermöglichen muß!
 

 

Treppenlauflänge 

 

Gehbereich einer gewendelten Treppe Die Treppenlauflänge ist begrenzt. Treppenläufe müssen nach 15 bis 18 Steigungen durch ein Ruhepodest unterbrochen werden. Wegen der Unfallgefahr sollen extrem kurze Treppenläufe, d.h. einzelne oder weniger als drei Stufen, in Fluren nicht angeordnet werden.

Treppenpodeste sollen eine Tiefe haben, die mindestens der Treppenlaufbreite entspricht. Sie müssen so bemessen sein, dass eine Krankentrage und größere Möbelstücke transportiert werden können. Die Podestfläche ist auf die Schrittlänge 

bzw. das Schrittmaß der Treppe abzustimmen. Es dürfen keine Türen in die Podestfläche hineinschlagen.

 

Kopfhöhe die freie Durchgangshöhe unter Treppenläufen oder Dächern, im Lichten, senkrecht gemessen, muss mindestens 2,00 m betragen.

 

 

 

Steigungsverhältnis 

 

Treppenneigung und Steigungsverhältnis

Laufplattentreppen

Stahlbeton-Fertiglauftreppen

bestehen aus einer Laufplatte mit aufbetonierten oder aufgesetzten
Stufen, meistens aus Stahlbetonfertigteilen. Sie werden von Podest zu Podest
oder mit geknickter Laufplatte von Tragwand zu Tragwand eingebunden. Die Laufplatte
kann glatt zur späteren Aufnahme endbehandelter Fertigstufen oder mit
angeformter Rohstufe hergestellt werden. Die Rohtreppe ist sofort nach der
Montage begehbar, Beschädigungen während der Bauphase ohne Nachteil.
Der Stufenbelag kann direkt aufgebracht werden.

 

 


Wangentreppen

sind Treppen, bei der die Stufen beidseitig durch Träger oder Wangen unterstützt werden. Die Wangenkonstruktion kann aus Stahlbeton, Holz oder Stahl hergestellt werden.

 

 




Tragbolzentreppe

eine Treppenkonstruktion, die nach DIN 18069 genormt ist. Die Stufen werden auf der einen Seite in entsprechende Aussparungen der Wand eingelassen oder auf Traganker aufgelegt. Auf der anderen Seite werden die Stufen mit Tragbolzen untereinander verbunden.

Holztreppen


Aufgesattelte Treppe



Eingestemmte Treppe
vorzugsweise aus Massivholz (für tragende Teile: Nadelhölzer, Eiche; für Trittstufen und Handläufe: auch Rotbuche, Ahorn, Esche und ausländische Harthölzer) oder aus verleimten Hölzern, als

Blocktreppe
mit Stufen aus massivem Holz: ein- oder beidseitig auf Tragbalken befestigt,
aufgesattelte Treppe:
Trittstufen mit Hilfe von Zwischenstücken auf die Tragbalken aufgesetzt,
eingeschobene Treppe:
Trittstufen ohne Setzstufen in Wangen eingeschoben,
gestemmte Treppen:
Tritt- und Setzstufen in gestemmte bzw. gefräste Nuten der Wangen eingelassen,
Wendel- oder Spindeltreppen:
mit Spindel oder gekrümmten Wangen oder Tragbalken.

 

 

 

das Verhältnis von Steigungshöhe zu Auftrittbreite einer Treppe. Das Steigungsverhältnis bestimmt die sichere und bequeme Begehbarkeit der Treppe und darf in der Lauflinie nicht geändert werden.

Nach der Schrittmaßformel a + 2 s = 63 cm ergibt sich das für Wohnungstreppen günstige Steigungsverhältnis von 17/29 cm.
Nach der Bequemlichkeitsformel a - s = 12 cm berechnete Treppen lassen sich mit besonders geringem Kraftaufwand begehen.
Die Sicherheitsformel a + s = 46 cm + 1 cm erzeugt große Auftrittsflächen und Treppen, die besonders sicher beim Herabsteigen sind.Übliche Steigungshöhen (Stufenhöhen):Gartentreppen, Freitreppen, Kurztreppen: 14 cm bis 16 cm
Treppen in Einfamilienhäusern: 17 cm bis 18 cm


Treppenneigung und Steigungsverhältnis
 Steigungsverhältnis

Das Verhältnis von Steigungshöhe zu Auftrittbreite einer Treppe. Das Steigungsverhältnis bestimmt die sichere und bequeme Begehbarkeit der Treppe und darf in der Lauflinie nicht geändert werden.

Nach der Schrittmaßformel a + 2 s = 63 cm ergibt sich das für Wohnungstreppen günstige Steigungsverhältnis von 17/29 cm.
Nach der Bequemlichkeitsformel a - s = 12 cm berechnete Treppen lassen sich mit besonders geringem Kraftaufwand begehen.
Die Sicherheitsformel a + s = 46 cm + 1 cm erzeugt große Auftrittsflächen und Treppen, die besonders sicher beim Herabsteigen sind.

Übliche Steigungshöhen (Stufenhöhen):
Gartentreppen, Freitreppen, Kurztreppen: 14 cm bis 16 cm
Treppen in Einfamilienhäusern: 17 cm bis 18 cm
wenig frequentierte Treppen: 20 cm
Dach- und Kellertreppen: 22 cm
Leitertreppen und Leitern: über 22 cm

 

 

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