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Am 08.09.2003 wurde unser Strom und Telefonanschluss durch die EnBW gelegt. Dies haben wir bereits am 14.09.2003 dokumentiert. Am 02.12.2003 stellte uns die Telekom eine Gas- und wasserdichte Kabeleinführung in Rechnung (Rechnungsbetrag €133,45) auf Basis eines Auftrags zur Erstellung einer Gebäudezuführung abweichend von der Standardinstallation. Wie diese gas- und wasserdichte Gebäudezuführung ausgeführt wurde, zeigen die nachfolgenden Bilder.
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Mauerdurchführung im Vorratskeller | Das Kabel der Telekom wurde zusammen mit dem Stromkabel der EnBW ins Haus geführt | Die Hauszuführung ist weder gas noch Wasserdicht |
Deutlicher wird die Zuführung, wenn man die Bilder vom 14.09.2003 genauer betrachtet.
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Mauerdurchführung der EnBW | Telecomkabel zusammen mit EnBW-Kabel ins Haus geführt. | Auch die Grabarbeiten wurden durch die EnBW durchgeführt und entsprechend berechnet. |
Die Mauerwerksabdichtung wurde aufwendigst durch Fa. Kübler durchgeführt.
Verg. Bautagebuch Abdichtung Mauerdurchführungen
Ist die Rechnung der Telekom nun berechtigt oder werden Leitungen, die von der EnBW bereits berechnet sind von der Telekom unberechtigt doppelt in Rechnung gestellt?
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